Kaufvertragsrecht, Sachenrecht u.a.
Maklerrecht
Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht
öffentlich-rechtliche Vorschriften
Der Begriff Immobilienrecht umfasst die Rechtsgebiete, die bei der Errichtung, dem Verkauf, der Vermittlung und Vermietung einer Immobilie oder Grundstücks
betroffen werden (können).
Der Abschluss eines Kaufvertrags über eine Immobilie berührt eine Reihe von rechtlichen Bereichen, die je nach Fallgestaltung und Interessenlage zur Vermeidung von
Fehlern und möglichen finanziellen Nachteilen vor der Unterzeichnung näher beleuchtet werden sollten. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene notarielle
Beurkundung bei der Übertragung und beim Erwerb eines (Haus-)Grundstücks oder von Wohnungs- und Teileigentum soll Schutz vor Übereilung gewähren, ersetzt jedoch keine tiefgehende, die eigenen Interessen wahrende Beratung.
Die nachfolgende Aufstellung soll einige rechtliche Aspekte , die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie betroffen sein können, beleuchten.
Mietrecht
Öffentlich-rechtliche Vorschriften